Aus GUV-R 2106 wird DGUV Regel 105-003.
Nach einer intensiven Überarbeitung der seit 2003 geltenden GUV-R 2106 steht die Veröffentlichung der neuen Regel für Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst an. Diese wird mit der Überarbeitung auch eine neue Nummer zugewiesen. Diese lautet DGUV Regel 105-003.
WICHTIG ZU WISSEN: Alle aktuellen GSG Zertifikate nach GUV-R 2106 und ISO 20471 behalten weiterhin ihre Gültigkeit, bzw. erhalten wir hierfür eine Bestätigung, dass diese auch der neuen DGUV Regel 105-003 entsprechen.
Weitere Informationen hierzu gerne auf Anfrage bzw. nach Veröffentlichung und Inkrafttreten der DGUV Regel 105-003.
Wichtige Vorabinformation für Beschaffer von Schutzkleidung im Rettungsdienst!
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