• Die Bearbeitungszeit von gewünschten Benähungen
  • beträgt aktuell ca. 6 Wochen.

Wichtige Vorabinformation für Beschaffer von Schutzkleidung im Rettungsdienst!

Aus GUV-R 2106 wird DGUV Regel 105-003.

Nach einer intensiven Überarbeitung der seit 2003 geltenden GUV-R 2106 steht die Veröffentlichung der neuen Regel für Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst an. Diese wird mit der Überarbeitung auch eine neue Nummer zugewiesen. Diese lautet DGUV Regel 105-003.

WICHTIG ZU WISSEN: Alle aktuellen GSG Zertifikate nach GUV-R 2106 und ISO 20471 behalten weiterhin ihre Gültigkeit, bzw. erhalten wir hierfür eine Bestätigung, dass diese auch der neuen DGUV Regel 105-003 entsprechen.

Weitere Informationen hierzu gerne auf Anfrage bzw. nach Veröffentlichung und Inkrafttreten der DGUV Regel 105-003.



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