AGB Geschäftskunden

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma
Geilenkothen Fabrik für Schutzkleidung GmbH, Müllenborner Straße 44 - 46, 54568 Gerolstein

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für den kaufmännischen Verkehr. 

Allgemeines

Lieferungen und Leistungen der Geilenkothen GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen mit ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Abweichende Regelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie zwischen der Geilenkothen GmbH und dem Kunden schriftlich einzelvertraglich vereinbart worden sind.

Lieferungen und Leistungsstörungen

1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Gefahr des Bestellers. Ab einem Bestellwert von € 250,00 netto erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne Berechnung der Verpackungs- und Transportkosten. Der Gefahrübergang ändert sich hierdurch allerdings nicht.

Die Angebote von Geilenkothen GmbH sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Geilenkothen GmbH schriftlich bestätigt oder ausgeführt sind.

Geilenkothen GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art oder Arbeitskampfmaßnahmen) verursacht worden sind, die die Geilenkothen GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung im Wesentlichen erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorrübergehender Dauer ist, ist die Geilenkothen GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung.

Die Ware reist immer auf Gefahr des Bestellers. Geilenkothen GmbH haftet also nicht für Verlust und Beschädigung der Ware auf dem Transportweg.

Abschlüsse der Handelsvertreter oder der Reisenden sowie telefonische Abmachungen benötigen unserer schriftlichen Bestätigung und werden erst dadurch rechtswirksam.

Sollte der vereinbarte Liefertermin durch Geilenkothen GmbH nicht eingehalten werden, kann der Besteller eine Nachlieferungsfrist von 12 Kalendertagen setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller die gesetzlichen Rechte geltend machen.

Mängelrüge

1. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Tagen bei Empfang der Ware an Geilenkothen GmbH abzusenden. Versteckte Mängel hat der Besteller unverzüglich nach der Entdeckung gegenüber Geilenkothen GmbH zu rügen.

2. Bei berechtigten Rügen offener Mängel hat der Besteller nach Wahl von Geilenkothen GmbH das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Kalendertagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt Geilenkothen GmbH die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Besteller nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. 

3. Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bestehen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen unvorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt. 

4. Ist die Mängelrüge durch den Besteller nicht fristgemäß erfolgt, gilt die Ware als genehmigt. 

Zahlung 

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.

2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 3 % Skonto, ab dem 30. Tage nach Rechnungsstellung und Warenversand rein netto.

3. Ab dem 31. Tag tritt Verzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein.

4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

5. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgültige Gutschrift auf dem Konto von Geilenkothen GmbH.

6. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Zinsen von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet.

Bonitätsprüfung und Scoring

1. Da wir gemäß § 4 in Vorleistung treten, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten

Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch statistischer Verfahren bei der Creditreform Trier, Eberhard KG, Ostallee 3 – 5, 54290 Trier ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Creditreform Trier Eberhard KG und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. 

2. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf

Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum von Geilenkothen GmbH.

Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß §§ 947 ff BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht Geilenkothen GmbH gehörenden Sachen erwirbt Geilenkothen GmbH Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt.

Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern.

Der Besteller tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an Geilenkothen GmbH ab. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat Geilenkothen GmbH hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihr die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Geilenkothen GmbH nimmt diese Abtretung an.

Der Besteller ist – solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt – ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt mit Zahlungseinstellung im Sinne der §§ 17 ff. InsO, der Beantragung oder Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens. In diesem Falle wird Geilenkothen GmbH hiermit vom Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Besteller die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er Geilenkothen GmbH auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.

Übersteigt der Wert der für Geilenkothen GmbH bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist Geilenkothen GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Geilenkothen GmbH unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

Nimmt der Geilenkothen GmbH in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Geilenkothen GmbH dies ausdrücklich erklärt. Geilenkothen GmbH kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für Geilenkothen GmbH unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern.

Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an Geilenkothen GmbH in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Geilenkothen GmbH nimmt die Abtretung an.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Daun. Geilenkothen GmbH ist allerdings auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

2. Erfüllungsort ist Gerolstein.

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