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Wissenswertes zur neuen Warnschutznorm DIN EN ISO 20471

Was bedeutet das konkret für Sie?

Hierzu zitieren wir aus einem akt. Infoschreiben unseres Berufsverbandes GermanFashion Modeverband e.V.

„Darf nach dem 30.09.2013 keine Warnschutzkleidung mehr entsprechend der EN 471 hergestellt oder vertrieben werden?

Die achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV) regelt die Voraussetzungen zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt. Im Anhang II sind die „grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen“ geregelt.

Bei der Anwendung einer harmonisierten Norm steht der Hersteller in der Vermutungswirkung, dass er den „grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen“ gerecht wird.

Es ist eine Vermutung der Gesetzeskonformität, eine Konformitätsvermutung, eine Sicherheitsvermutung.

In der einschlägigen Kommentierung von Geiß/Doll zum GPSG wird der Übergang von einer harmonisierten Norm zur folgenden wie folgt differenziert:

„Sollte es nach Ausstellen des Zertifikats zu einer Änderung der angewandten Norm kommen, müssen Hersteller, Prüfstellen und Marktaufsicht prüfen, ob gemäß der Baumusterprüfbescheinigung Produkte noch in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Ursache für die Änderung einer harmonisierten Norm kann sein, dass
1. Ein Schutzklauselverfahren zeigte, dass die bisherige Norm die grundlegenden Verordnungsverfahren nicht ausreichend erfüllte
2. Ein relevantes Unfallgeschehen eine Überarbeitung der Norm erforderlich machte
3. Der Stand der Technik fortgeschritten ist und die grundlegenden Anforderungen nun leichter oder besser erfüllt werden können
4. Aus präventiven Erwägungen und ohne Unfallgeschehen das durch die Norm definierte Schutzniveau erhöht wurde, oder
5. Keine wesentlichen, sicherheitsrelevanten Punkte zur Normänderung führten.
Während in den ersten beiden Fällen wohl außer Frage steht, dass Produkte nach dem alten Baumuster dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen und umittelbarer Handlungsbedarf besteht, kann man in den beiden darauf folgenden Fallkonstellationen wohl gewisse Übergangsfristen beim Imverkehrbringen konzidieren. Im letzten Fall besteht gar kein Handlungsbedarf.“
Mit dem Übergang von der EN 471 zur ISO 20471 wurde für einen Großteil der Produkte das Sicherheitsnvieau nicht verändert; allerdings wurden die Prüfbedingungen verschärft.
Als Schlussfolgerung lässt sich feststellen, dass für einen Großteil der am Markt befindlichen Warnkleidungsprodukte Übergangsfristen zugestanden werden müssten. Dies ist allerdings im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und mit der zuständigen Zertifizierungsstelle abzustimmen.“
Zitatende
Quelle: German Fashion Modeverband e.V. , BTTA GmbH sowie Geiß/Doll

Was steht nun bei GSG an?
Wir beschäftigen uns bereits frühzeitig mit dem Übergang von EN 471 zur ISO 20471 und den damit verbundenen Änderungen bzw. Aktualisierungen unserer Schutzkleidungssysteme. Hierzu stehen wir z.B. auch mit dem STFI (Sächsiches Textil Forschungs Institut in Chemnitz) in regelmäßigem Kontakt.
Generell ist es, nach unserem heutigen Wissensstand, so dass Warnkleidung, die derzeit noch eine gültige Baumusterprüfbescheinigung hat, bis zum Ende des Zertifikates weiter vertrieben werden darf. Spätestens bei der Nachzertifizierung, also bei Ablauf des aktuellen Zertifikates, muss dann auf die ISO 20471 umgestellt werden, womit auch die jeweiligen Übergangsfristen klar definiert sind, da hier, wie oben beschrieben, vor allem die Punkte 3 und 4 greifen.
Anmerkung: Seit 2010 sind alle Baumusterprüfbescheinigungen befristet auf 5 Jahre gültig. Das Verfallsdatum ist auf jedem Zertifikat entsprechend vermerkt. Bitte achten Sie jetzt vor allem darauf, dass die von Ihnen derzeit eingesetzte PSA ein gültiges Zertifikat hat bzw. dies nicht älter als maximal 5 Jahre ist.
Viele Modelle, die wir in den letzten beiden Jahren neu- oder nachzertifiziert haben, orientieren sich nach Möglichkeit bereits an den Vorgaben der ISO 20471. D.h. dass das Prüfinstitut versucht hat, bei den Prüfungen bereits die Anforderungen der ISO 20471 zugrunde zu legen, auch wenn diese damals noch nicht veröffentlicht war und demnach auch noch nicht auf den Zertifikaten genannt werden durfte.

Wir bei GSG gehen die Umstellung auf die ISO 2071 nun in vier Stufen an:
1. Modelle, die sich bereits an der ISO 20471 orientieren, wurden dem Prüfinstitut nochmals vorgestellt um diese entsprechend umzuschreiben.
2. Modelle, die auf dem Stand der EN 471 zertifiziert worden sind, aber noch eine gültige Baumusterprüfbescheinigung haben, werden spätestens zum Ablauf des Zertifikates (oder früher) durch eine ISO 20471 konforme Variante ersetzt. Dies ist Stand Heute (Sommer 2015 nahezu abgeschlossen).
3. Modelle, deren Zertifikat jetzt kurz vor Ablauf stehen, werden derzeit umgebaut und dann gemäß der ISO 2071 neu zur Zertifizierung eingereicht. Dies ist nach heutigem Stand (Sommer 2015 nahezu abgeschlossen).
4. Bei Neuentwicklungen werden die Vorgaben der ISO 20471 von vornherein berücksichtigt und umfassend umgesetzt – wie z.B. bei unserer Modellserie INVICTUS®
WICHTIG FÜR RETTUNGSDIENSTE: Im Nachgang zur Veröffentlichung der ISO 20471 wird nun auch die GUV-R 2106 überarbeitet. Hier sollen natürlich vor allem die Änderungen in Bezug auf Warnkleidung mit einfließen.

Fazit: Auch wenn es vor allem der Faktor Zeit massiv erschwert, die Vielzahl unserer Schutzkleidungssysteme gleichzeitig zu überarbeiten, haben wir dieses große Projekte längst gestartet und arbeiten mit höchster Priorität daran, unsere komplette Kollektion baldmöglichst auf die ISO 20471 umzustellen.

Haben Sie generell Fragen zu evtl. Änderungen/Aktualisierungen Ihrer aktuellen eingesetzten PSA? Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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