Neue PSA Verordnung
Das müssen Sie jetzt schon wissen
Die bisherige PSA Richtlinie 89/686/EWG wird zum 21.04.2018 abgelöst von der dann gültigen PSA Verordnung (EU) 2016/425.
Änderungen betreffen zwar weniger die Träger von PSA, wohl aber die Hersteller (Inverkehrbringer) und Händler von PSA im Allgemeinen. Wichtig: Es ist dann eine EU Verordnung und keine nationale Richtlinie mehr – Es wird strenger! Für uns als Inverkehrbringer wird das einige Änderungen mit sich bringen in Bezug auf Dokumentation, Herstellerinformation und Aussagen zur Lebensdauer der PSA. Ab dem 21.04.2018 werden dann Baumusterprüfungen mit der neuen PSA Verordnung ausgestellt, woran sich dann auch evtl. Verfallsfristen für PSA mit dann noch alter PSA Richtlinie anschließen werden. Wir arbeiten bereits an dem Thema und werden Sie hierüber weiterhin auf dem Laufenden halten. Weitere Informationen hierzu finden Sie dann auf unserer Homepage www.gsg-schutzkleidung.de
Neue PSA Verordnung kommt!
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