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        <name>GSG Schutzkleidung</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-03-12T08:33:32+01:00</updated>
    
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            <title type="text">Das neue Öko-Tex Zertifikat von GSG</title>
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                                            GSG ist sich der Verantwortung gegenüber unseren Kunden bewusst. Anbei finden Sie unser aktuelles Öko-Tex Zertifikat zur Ansicht und zum Download. Hier der Link: https://www.gsg-schutzkleidung.de/oekotex-zertifikat
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                 GSG ist sich der Verantwortung gegenüber unseren Kunden bewusst. Anbei finden Sie unser aktuelles Öko-Tex Zertifikat zur Ansicht und zum Download. Hier der Link: https://www.gsg-schutzkleidung.de/oekotex-zertifikat 
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                            <updated>2019-09-10T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Beim Onboarding PSA Einweisung nicht vergessen!</title>
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                 Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wird eine effektiv gelebte Willkommensstruktur, das sogenannte Onboarding, immer wichtiger. Dies hilft den neuen Kolleginnen und Kollegen sich schneller im neuen Arbeitsumfeld zurecht zu finden und dient zudem der Motivation der neuen Teammitglieder. Ein wichtiger Bestandteil des Onboarding ist auch die zielgerichtete Einweisung in die vorhandene persönliche Schutzausrüstung (PSA). Eine PSA muss vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen, Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter nicht ausgeschlossen werden können.  Im Bereich des Rettungsdienstes regelt dies die DGUV-R 105-003. Diese umfasst neben Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutz vor Infektionen und Waschbarkeit und Desinfektion natürlich auch die klassische Schutzkleidung, also eine Schutzjacke mit einer dazu passenden Hose. Bei der Beschaffung sollte auf eine entsprechende CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung geachtet werden. Ebenso auf eine gute, dem Arbeitsfeld entsprechende Schutzwirkung, sowie eine geringe Belastung durch z.B. leichtes Gewicht, guter Tragekomfort, angenehme Passform sowie natürlich auch ein gutes Verhalten in der Reinigung bei geringem Verschleiß, also langer Lebensdauer. Im Rahmen des Onboarding muss der Arbeitgeber den neuen Mitarbeiter in den bestimmungsgemäßen Gebrauch der PSA einweisen. Beispielsweise wie die Jacke zu tragen ist, welchen Zweck sie hat und vor welchen Gefahren sie schützen soll. Hierbei hilft wieder die DGUV-R 105-003, in der die möglichen Gefahren, denen die Mitarbeiter im Rettungsdienst ausgesetzt sein können, beschrieben sind und worauf sie auch die Normen beziehen, nach denen PSA für den Rettungsdienst zertifiziert wird. Schöner Nebeneffekt, mit einer guten, sachlich fundierten Einweisung in die persönliche Schutzausrüstung wird der Mitarbeiter auf mögliche Gefahren sensibilisiert und geht auch mit seiner PSA bewusster und somit auch pfleglicher um. Mitarbeiter und PSA gehen letztendlich eine symbiotische Verbindung eing – PSA schützt den Träger und Träger behandelt PSA pfleglich – ergo hält sie länger und ist somit wirtschaftlicher für den Arbeitgeber. Die Basis dafür wird auch in der PSA Einweisung im Rahmen des Onboarding gelegt. Haben Sie Fragen zur richtigen Einweisung der Schutzkleidung? Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. 
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                            <updated>2018-12-10T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">SIND SIE NOCH GANZ DICHT? Nicht zu unterschätzen: Schutzkleidung gegen klimat...</title>
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                 Schutzkleidung im Rettungsdienst muss eine Menge leisten. Vernachlässigt wird oft die Wichtigkeit der Einhaltung der EN 343 - Schutzkleidung gegen klimatische Einflüsse. Dabei sagt – neben hoher Atmungasktivität- vor allem die dauerhafte Wasserdichtigkeit einer PSA viel über Qualität der Bekleidung aus. Gerade unter der Berücksichtigung der regelmäßigen desinfizierenden Wäsche ist es umso wichtiger, dass sowohl die eingesetzte Nässeschutzmembrane als auch Nahtverschweißung dauerhaft wasserdicht sind. Schutzkleidung können Sie leicht inspizieren, indem Sie den Reparatureingriff öffnen und im Innenleben der Schutzjacke prüfen, ob alle Schweißbänder (noch) fest verklebt sind, oder weitere Beobachtung nötig ist, sollten sich die Nahtversiegelungsbänder schon ganz oder teilweise gelöst haben. Eine Ablösung beginnt zumeist von den Kanten her („tape lifting“) oder an Kreuzungspunkten. Gibt es keinen Reparatureingriff, spannen Sie die Jacke über eine Plastikwanne, fixieren die Jacke am Rand und kippen 10 Liter Wasser auf die Jacke. Ist nach 24 Stunden kein Wasser auf dem Boden der Wanne, ist die Jacke zumindest noch flächig dicht. Ist Wasser durchgedrungen, erfüllt diese, sehr wahrscheinlich, nicht mehr die Vorgaben der EN 343 Klasse 3. Wichtig zu wissen: Ist die Jacke nicht mehr wasserdicht, können auch andere Flüssigkeiten durch die Jacke hindurchdringen. Dementsprechend erfüllen dahingehend betroffene Jacken nicht mehr die Vorgaben der DGUV-Regel 105-003 im Hinblick auf die EN 343 und müssen ausgetauscht werden. Schutzjacken von Geilenkothen mit GORE-TEX® Membrankonstruktionen sind dauerhaft dicht und beim STFI getestet auf 50 desinfizierende Waschverfahren nach RKI.  Unser Tipp: Prüfen und bewerten Sie, VOR dem Kauf von Schutzkleidung für den Rettungsdienst, immer auch die korrekte Verschweißung von Schutzjacken anhand von Trage- und Waschtests. 
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                            <updated>2018-04-16T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Neue PSA Verordnung kommt!</title>
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                                            Neue PSA Verordnung Das müssen Sie jetzt schon wissen! Die bisherige PSA Richtlinie 89/686/EWG wird zum 21.04.2018 abgelöst von der dann gültigen PSA Verordnung (EU) 2016/425. 
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                Neue PSA Verordnung Das müssen Sie jetzt schon wissen Die bisherige PSA Richtlinie 89/686/EWG wird zum 21.04.2018 abgelöst von der dann gültigen PSA Verordnung (EU) 2016/425. Änderungen betreffen zwar weniger die Träger von PSA, wohl aber die Hersteller (Inverkehrbringer) und Händler von PSA im Allgemeinen. Wichtig: Es ist dann eine EU Verordnung und keine nationale Richtlinie mehr – Es wird strenger! Für uns als Inverkehrbringer wird das einige Änderungen mit sich bringen in Bezug auf Dokumentation, Herstellerinformation und Aussagen zur Lebensdauer der PSA. Ab dem 21.04.2018 werden dann Baumusterprüfungen mit der neuen PSA Verordnung ausgestellt, woran sich dann auch evtl. Verfallsfristen für PSA mit dann noch alter PSA Richtlinie anschließen werden. Wir arbeiten bereits an dem Thema und werden Sie hierüber weiterhin auf dem Laufenden halten.  Weitere Informationen hierzu finden Sie dann auf unserer Homepage www.gsg-schutzkleidung.de 
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                            <updated>2016-11-24T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Wichtige Vorabinformation für Beschaffer von Schutzkleidung im Rettungsdienst!</title>
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                                            Aus GUV-R 2106 wird DGUV Regel 105-003.
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                 Aus GUV-R 2106 wird DGUV Regel 105-003.  Nach einer intensiven Überarbeitung der seit 2003 geltenden GUV-R 2106 steht die Veröffentlichung der neuen Regel für Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst an. Diese wird mit der Überarbeitung auch eine neue Nummer zugewiesen. Diese lautet DGUV Regel 105-003.   WICHTIG ZU WISSEN: Alle aktuellen GSG Zertifikate nach GUV-R 2106 und ISO 20471 behalten weiterhin ihre Gültigkeit, bzw. erhalten wir hierfür eine Bestätigung, dass diese auch der neuen DGUV Regel 105-003 entsprechen.  Weitere Informationen hierzu gerne auf Anfrage bzw. nach Veröffentlichung und Inkrafttreten der DGUV Regel 105-003.       
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            <title type="text">Wissenswertes zur neuen Warnschutznorm DIN EN ISO 20471</title>
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                                            Neue „EN ISO 20471 Hochsichtbare Warnkleidung“ im Amtsblatt der EU veröffentlicht Überarbeitung der GUV-R 2106 steht unmittelbar bevor Am 28.06.2013 wurde die neue EN ISO 20471:2013 Warnkleidung – Prüfverfahren und Anforderungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlic...
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                 Was bedeutet das konkret für Sie?  Hierzu zitieren wir aus einem akt. Infoschreiben unseres Berufsverbandes GermanFashion Modeverband e.V.  „Darf nach dem 30.09.2013 keine Warnschutzkleidung mehr entsprechend der EN 471 hergestellt oder vertrieben werden?  Die achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV) regelt die Voraussetzungen zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt. Im Anhang II sind die „grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen“ geregelt.  Bei der Anwendung einer harmonisierten Norm steht der Hersteller in der Vermutungswirkung, dass er den „grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen“ gerecht wird.  Es ist eine Vermutung der Gesetzeskonformität, eine Konformitätsvermutung, eine Sicherheitsvermutung.  In der einschlägigen Kommentierung von Geiß/Doll zum GPSG wird der Übergang von einer harmonisierten Norm zur folgenden wie folgt differenziert:  „Sollte es nach Ausstellen des Zertifikats zu einer Änderung der angewandten Norm kommen, müssen Hersteller, Prüfstellen und Marktaufsicht prüfen, ob gemäß der Baumusterprüfbescheinigung Produkte noch in den Verkehr gebracht werden dürfen.  Ursache für die Änderung einer harmonisierten Norm kann sein, dass 1. Ein Schutzklauselverfahren zeigte, dass die bisherige Norm die grundlegenden Verordnungsverfahren nicht ausreichend erfüllte 2. Ein relevantes Unfallgeschehen eine Überarbeitung der Norm erforderlich machte 3. Der Stand der Technik fortgeschritten ist und die grundlegenden Anforderungen nun leichter oder besser erfüllt werden können 4. Aus präventiven Erwägungen und ohne Unfallgeschehen das durch die Norm definierte Schutzniveau erhöht wurde, oder 5. Keine wesentlichen, sicherheitsrelevanten Punkte zur Normänderung führten. Während in den ersten beiden Fällen wohl außer Frage steht, dass Produkte nach dem alten Baumuster dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen und umittelbarer Handlungsbedarf besteht, kann man in den beiden darauf folgenden Fallkonstellationen wohl gewisse Übergangsfristen beim Imverkehrbringen konzidieren. Im letzten Fall besteht gar kein Handlungsbedarf.“ Mit dem Übergang von der EN 471 zur ISO 20471 wurde für einen Großteil der Produkte das Sicherheitsnvieau nicht verändert; allerdings wurden die Prüfbedingungen verschärft. Als Schlussfolgerung lässt sich feststellen, dass für einen Großteil der am Markt befindlichen Warnkleidungsprodukte Übergangsfristen zugestanden werden müssten. Dies ist allerdings im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und mit der zuständigen Zertifizierungsstelle abzustimmen.“ Zitatende Quelle: German Fashion Modeverband e.V. , BTTA GmbH sowie Geiß/Doll  Was steht nun bei GSG an? Wir beschäftigen uns bereits frühzeitig mit dem Übergang von EN 471 zur ISO 20471 und den damit verbundenen Änderungen bzw. Aktualisierungen unserer Schutzkleidungssysteme. Hierzu stehen wir z.B. auch mit dem STFI (Sächsiches Textil Forschungs Institut in Chemnitz) in regelmäßigem Kontakt. Generell ist es, nach unserem heutigen Wissensstand, so dass Warnkleidung, die derzeit noch eine gültige Baumusterprüfbescheinigung hat, bis zum Ende des Zertifikates weiter vertrieben werden darf. Spätestens bei der Nachzertifizierung, also bei Ablauf des aktuellen Zertifikates, muss dann auf die ISO 20471 umgestellt werden, womit auch die jeweiligen Übergangsfristen klar definiert sind, da hier, wie oben beschrieben, vor allem die Punkte 3 und 4 greifen. Anmerkung: Seit 2010 sind alle Baumusterprüfbescheinigungen befristet auf 5 Jahre gültig. Das Verfallsdatum ist auf jedem Zertifikat entsprechend vermerkt. Bitte achten Sie jetzt vor allem darauf, dass die von Ihnen derzeit eingesetzte PSA ein gültiges Zertifikat hat bzw. dies nicht älter als maximal 5 Jahre ist. Viele Modelle, die wir in den letzten beiden Jahren neu- oder nachzertifiziert haben, orientieren sich nach Möglichkeit bereits an den Vorgaben der ISO 20471. D.h. dass das Prüfinstitut versucht hat, bei den Prüfungen bereits die Anforderungen der ISO 20471 zugrunde zu legen, auch wenn diese damals noch nicht veröffentlicht war und demnach auch noch nicht auf den Zertifikaten genannt werden durfte.  Wir bei GSG gehen die Umstellung auf die ISO 2071 nun in vier Stufen an: 1. Modelle, die sich bereits an der ISO 20471 orientieren, wurden dem Prüfinstitut nochmals vorgestellt um diese entsprechend umzuschreiben. 2. Modelle, die auf dem Stand der EN 471 zertifiziert worden sind, aber noch eine gültige Baumusterprüfbescheinigung haben, werden spätestens zum Ablauf des Zertifikates (oder früher) durch eine ISO 20471 konforme Variante ersetzt. Dies ist Stand Heute (Sommer 2015 nahezu abgeschlossen). 3. Modelle, deren Zertifikat jetzt kurz vor Ablauf stehen, werden derzeit umgebaut und dann gemäß der ISO 2071 neu zur Zertifizierung eingereicht. Dies ist nach heutigem Stand (Sommer 2015 nahezu abgeschlossen). 4. Bei Neuentwicklungen werden die Vorgaben der ISO 20471 von vornherein berücksichtigt und umfassend umgesetzt – wie z.B. bei unserer Modellserie INVICTUS® WICHTIG FÜR RETTUNGSDIENSTE: Im Nachgang zur Veröffentlichung der ISO 20471 wird nun auch die GUV-R 2106 überarbeitet. Hier sollen natürlich vor allem die Änderungen in Bezug auf Warnkleidung mit einfließen.  Fazit: Auch wenn es vor allem der Faktor Zeit massiv erschwert, die Vielzahl unserer Schutzkleidungssysteme gleichzeitig zu überarbeiten, haben wir dieses große Projekte längst gestartet und arbeiten mit höchster Priorität daran, unsere komplette Kollektion baldmöglichst auf die ISO 20471 umzustellen.   Haben Sie generell Fragen zu evtl. Änderungen/Aktualisierungen Ihrer aktuellen eingesetzten PSA? Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. 
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                            <updated>2015-08-05T00:00:00+02:00</updated>
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