| Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen | |
| der Geilenkothen Fabrik für Schutzkleidung GmbH | |
| Müllenborner Str. 44-46, 54568 Gerolstein-Müllenborn HRB 1626 beim Amtsgericht Wittlich (Rheinland-Pfalz) Geschäftsführer: Klaus Wollwert 1. Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Anerkennung verbindlich. 2. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglich-keit freibleibend. Bestellung und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt sind. 3. Die Lieferung erfolgt ab Gerolstein-Müllenborn. Ab EURO 250,- Nettowarenwert, Fracht- und Verpackungsfreie Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (gilt nur für offizielle Bestellungen von Behörden, Verbänden und Organisationen). Lieferung an Privatbesteller erfolgt per Nachnahme oder Vorkasse zzgl. den hier jeweils anfallenden Kosten für Fracht- und Verpackung. 4. Lieferbedingungen Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den am Tag des Versandes der Ware gültigen Preisen. Als Tag des Versandes gilt der Tag, an dem die Ware unser Werk verlassen hat. Wird der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so gilt als Versandtag der Tag der Versandbereitschaft. Die Art des Versandes erfolgt, soweit nicht ausdrücklich schriftliche Vereinbarungen getroffen sind, nach unserer Wahl (i.d.R mit der Deutschen Post). Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf. Beanstandungen irgendwelcher Art werden nur innerhalb 14 Tage nach Empfang der Ware berücksichtigt. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen. Die Folge höherer Gewalt (z.B. Feuersbrunst, Explosion, Überschwemmungen, Stillstand der Rechtspflege) behördliche Maßnahmen und andere unvorhergesehene Umstände (z.B. Streiks) bei uns und bei den Lieferanten der für unsere Erzeugnisse erforderlichen Materialien, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzgewährleistung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen. Abruf-Aufträge können nur im Rahmen der Herstellungsmöglichkeiten zur Ausführung gelangen. Abschlüsse der Vertreter oder Reisenden sowie telefonische Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und werden erst dadurch rechtswirksam. Es gehört zu unserem vornehmsten Pflichten, Lieferfristen einzuhalten. Sollte uns durch Umstände, wie oben aufgeführt, die wir nicht zu vertreten haben, die genaue Einhaltung des Liefertermins unmöglich sein, so gilt eine Nachlieferfrist von 2 Wochen nach Behebung des Umstandes als vereinbart. Unsere Lieferfrist setzt voraus, dass der Hersteller seitens die von ihm eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere finanzieller Art, erfüllt, bzw. erfüllt hat. Verletzt er sie, so werden wir von der Lieferpflicht frei und sind berechtigt, sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen und von noch nicht abgewickelten Aufträgen zurück zu treten. 5. Beschädigte Sendungen Sofern eine Sendung beschädigt oder nicht vollzählig bei Ihnen eingeht, hat eine Schadensfeststellung durch unabhängige Dritte zu erfolgen. Dem Abnehmer steht gegenüber dem Verkäufer ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung nicht zu. Zum Rücktritt ist der Abnehmer in allen Fällen erst dann berechtigt, wenn er zuvor dem Verkäufer zur Lieferung eine Nachfrist gestellt hat. Im Falle einer begründeten Bemängelung der Ware kann nur ihre Rücknahme und Stornierung des in Frage kommenden Geschäftes oder – bei Teillieferung – des betreffenden Geschäftsteiles, nicht dagegen Schaden-ersatz, verlangt werden. 6. Beanstandungen müssen unverzüglich dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware. Eine Mängelrüge gegenüber einem Vertreter ist eingeschlossen. Im Falle berechtigter Beanstandungen hat die Firma das Recht auf unverzüglich einmalige Nachbesserung oder Lieferung mängelfreier Ersatzware. Der Käufer, der fristgemäß und berechtigterweise rügt, hat nur das Recht auf Rücknahme gegen Ersatzlieferung im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen. Voraussetzung ist, dass der Zustand der beanstandeten Ware sich seit der Auslieferung nicht geändert hat. Sonderposten, 1B-Ware, II. Wahl, Partie- und Restbestände, die als solche verkauft werden, sind von Beanstandungen ausgeschlossen. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindungen mit dem Empfänger der Ware entstandenen und künftig entstehenden Forderungen, bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes unserer Rechnung bei uns. Der Käufer oder der Empfänger der Ware ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet vor vollständiger Bezahlung aller Verbindlichkeiten bei uns. Durch Verarbeitung der gelieferten Ware zu einer neuen Sache geht der Eigentumsvorbehalt nicht unter. Die durch die Verarbeitung entstandene neue Sache wird für uns vom Käufer unserer Ware verwahrt und dient zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe des Wertes der verarbeiteten, dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware. Die Anwendun-gen der Bestimmungen des § 950 BGB wird ausgeschlossen. Bei der Vermischung oder Verbindung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware mit anderen Gegenständen steht uns im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware das Eigentum an der neuen Sache zu. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltskäufer beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, gleichgültig in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab. Diese Abtretung wird hiermit von uns angenommen. Auf unser Verlangen sind wir zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Käufer hat in diesem Falle alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderer uns nicht gehörender Ware, sei es ohne, sei es nach der Vereinbarung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in der Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Brandschäden, Wasserschäden und Diebstahl versichern zu lassen und tritt eventuelle Ersatzansprüche gegen die Versicherung an uns ab, die Abtretung wird angenommen. 8. Zahlungsbedingungen Unser Verkaufspreis sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in EURO. Die vom Tage der Lieferung oder der Bereitstellung der Ware ausgestellten Rechnungen sind zahlbar in EURO bei Verbänden und Organisationen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ./. 3% Skonto, 30 Tage bzw. bei Privatbestellern per Nachnahme oder Vorkasse rein netto. 9. Erfüllungsort ist Gerolstein, Gerichtsstand ist Daun. Daun wird als Gerichtsstand auch für Wechsel, Schecks und Urkundenverfahren vereinbart. Hat der Besteller seinen Geschäfts- und oder Wohnsitz im Ausland, so sind wir berechtigt, einen gegen ihn gerichteten Rechtsstreit an dem für ihn zuständigen ausländischen Gericht abhängig zu machen. Will ein ausländischer Kunde einen gegen uns gerichteten Rechtsstreit führen, so sind die Gerichte in Daun örtlich zuständig. Unsere Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsbeziehungen im In- und Ausland anzuwenden. Im Übrigen kommt für die im Inland geführten Verfahren ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Alle im Ausland geführten Rechtsstreitigkeiten sind von zuständigen ausländischen Gerichten auf der Grundlage unserer Geschäftsbedingungen und ergänzend nach dem einheitlichen Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.07.1973 (Abschlussgesetz) und nach dem einheitlichen Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 (Kaufgesetz) zu beurteilen. 10. Widerrufsrecht Ist der Besteller Verbraucher, so kann er seine Bestellung bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Begründung widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des bzw. der Artikel an die oben genannte Adresse von Geilenkothen Fabrik für Schutzkleidung GmbH. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden bzw. auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind. Der Besteller hat zur Rücksendung ein übliches und anerkanntes Transportunternehmen bzw. Paketdienst (z.B. Deutsche Post AG) mit einem Standardpaket oder Päckchen zu beauftragen. 11. Salvatorische Klausel Eine etwaige Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einzelner Bestimmungen der vorstehenden Verkaufsbedingungen berührt die Verbindlichkeit unserer Lieferbedingungen im übrigen nicht, auch nicht die Wirksamkeit eines unter Hinweis auf ungültige oder unvollständige Bestimmungen abgeschlossenen Vertrages. |
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